Ab wann läuft Verzugszins und wie viel ist geschuldet? Berechnung nach Art. 102–105 OR für Geldschulden.
Rechner
Betrag und beide Daten eingeben; das Enddatum muss nach dem Mahnungszugang liegen.
Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027). Massgebend ist der Gesetzestext auf Fedlex.
Grenzen des Rechners – bitte lesen
- Nur fällige Geldschulden: Verzug setzt eine fällige Forderung voraus (Art. 75 OR). Eine Mahnung vor Fälligkeit löst keinen Verzug aus.
- Kein Zinseszins: Gerechnet wird einfacher Zins auf dem Kapital. Auf Verzugszinsen dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR).
- Zinsen, Renten, Schenkungen: Hier läuft Verzugszins erst ab Betreibung oder Klage (Art. 105 Abs. 1 OR) – der Rechner bildet das nicht ab.
- Kaufleute: Liegt der übliche Bankdiskont über 5 %, kann er gefordert werden (Art. 104 Abs. 3 OR); hier nur über «Vertragszins» erfassbar.
- Teilzahlungen, Kosten und Schaden über den Zins hinaus (Art. 106 OR) werden nicht berücksichtigt.
- Tageszählung: In der Praxis sind 365 Kalendertage oder die Zinsusanz 30/360 verbreitet; beide Werte werden angezeigt.
Das Gesetz dahinter verstehen
- Mahnung oder Verfalltag? Ohne fest vereinbartes Datum braucht es eine Mahnung (Art. 102 OR).
- Wie viel? 5 % pro Jahr, ausser Vertrag sieht mehr vor (Art. 104 OR).
- Fällig ≠ im Verzug: Fälligkeit allein löst noch keinen Zins aus.