Verzugszins

Ab wann läuft Verzugszins und wie viel ist geschuldet? Berechnung nach Art. 102–105 OR für Geldschulden.

Rechner

Wie ist der Schuldner in Verzug geraten?

Betrag und beide Daten eingeben; das Enddatum muss nach dem Mahnungszugang liegen.

Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027). Massgebend ist der Gesetzestext auf Fedlex.

Grenzen des Rechners – bitte lesen
  • Nur fällige Geldschulden: Verzug setzt eine fällige Forderung voraus (Art. 75 OR). Eine Mahnung vor Fälligkeit löst keinen Verzug aus.
  • Kein Zinseszins: Gerechnet wird einfacher Zins auf dem Kapital. Auf Verzugszinsen dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR).
  • Zinsen, Renten, Schenkungen: Hier läuft Verzugszins erst ab Betreibung oder Klage (Art. 105 Abs. 1 OR) – der Rechner bildet das nicht ab.
  • Kaufleute: Liegt der übliche Bankdiskont über 5 %, kann er gefordert werden (Art. 104 Abs. 3 OR); hier nur über «Vertragszins» erfassbar.
  • Teilzahlungen, Kosten und Schaden über den Zins hinaus (Art. 106 OR) werden nicht berücksichtigt.
  • Tageszählung: In der Praxis sind 365 Kalendertage oder die Zinsusanz 30/360 verbreitet; beide Werte werden angezeigt.

Das Gesetz dahinter verstehen

  • Mahnung oder Verfalltag? Ohne fest vereinbartes Datum braucht es eine Mahnung (Art. 102 OR).
  • Wie viel? 5 % pro Jahr, ausser Vertrag sieht mehr vor (Art. 104 OR).
  • Fällig ≠ im Verzug: Fälligkeit allein löst noch keinen Zins aus.