Zustelldatum und Frist eingeben – SwiLaGo rechnet Gerichtsferien, Wochenenden und Feiertage mit ein.
Fristenrechner
Gehört mein Fall hierhin?
Du hast einen Entscheid eines Gerichts oder einer Behörde erhalten.
- Typische Fälle: Urteil im Miet- oder Lohnprozess, Einspracheentscheid einer Behörde, Beschwerde ans Bundesgericht.
- Auch die Frist für eine Klage, eine Klageantwort oder eine Berufung gehört hierher.
- Die Gerichtsferien unterbrechen die Frist – der Rechner hängt sie automatisch an.
Nicht sicher? In der Rechtsmittelbelehrung deines Briefs steht, welches Gesetz gilt. Im Zweifel «Zivil-/Verwaltungsverfahren» wählen.
Datum eingeben, um das Fristende zu berechnen.
Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Kantonale Feiertage sind nicht alle erfasst; massgeblich sind Gesetz und Rechtsmittelbelehrung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027).
Fristen auch üben?
Praxisfälle mit gestuften Hinweisen findest du im Thema «Basics: Fristen berechnen».
Frist berechnen: so gehts
- Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 142 Abs. 1 ZPO).
- Tage zählen; Gerichtsferien stoppen den Fristenlauf (Stillstand).
- Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO).
Gerichtsferien (ZPO, BGG, VwVG)
- 7. Tag vor bis 7. Tag nach Ostern
- 15. Juli bis 15. August
- 18. Dezember bis 2. Januar
Achtung: Im summarischen Verfahren gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Betreibungsferien (SchKG)
- 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern bzw. Weihnachten
- 15. bis 31. Juli
Endet eine Frist in den Betreibungsferien, wird sie bis zum dritten Tag danach verlängert (Art. 63 SchKG).
Lernhilfe, keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext auf fedlex.admin.ch.