Fristen- & Ferienrechner

Zustelldatum und Frist eingeben – SwiLaGo rechnet Gerichtsferien, Wochenenden und Feiertage mit ein.

Fristenrechner

Fristdauer (Tage)
Verfahren

Gehört mein Fall hierhin?

Du hast einen Entscheid eines Gerichts oder einer Behörde erhalten.

  • Typische Fälle: Urteil im Miet- oder Lohnprozess, Einspracheentscheid einer Behörde, Beschwerde ans Bundesgericht.
  • Auch die Frist für eine Klage, eine Klageantwort oder eine Berufung gehört hierher.
  • Die Gerichtsferien unterbrechen die Frist – der Rechner hängt sie automatisch an.

Nicht sicher? In der Rechtsmittelbelehrung deines Briefs steht, welches Gesetz gilt. Im Zweifel «Zivil-/Verwaltungsverfahren» wählen.

Datum eingeben, um das Fristende zu berechnen.

Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Kantonale Feiertage sind nicht alle erfasst; massgeblich sind Gesetz und Rechtsmittelbelehrung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027).

Fristen auch üben?

Praxisfälle mit gestuften Hinweisen findest du im Thema «Basics: Fristen berechnen».

Frist berechnen: so gehts

  1. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 142 Abs. 1 ZPO).
  2. Tage zählen; Gerichtsferien stoppen den Fristenlauf (Stillstand).
  3. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO).

Gerichtsferien (ZPO, BGG, VwVG)

  • 7. Tag vor bis 7. Tag nach Ostern
  • 15. Juli bis 15. August
  • 18. Dezember bis 2. Januar

Achtung: Im summarischen Verfahren gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Betreibungsferien (SchKG)

  • 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern bzw. Weihnachten
  • 15. bis 31. Juli

Endet eine Frist in den Betreibungsferien, wird sie bis zum dritten Tag danach verlängert (Art. 63 SchKG).

Lernhilfe, keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext auf fedlex.admin.ch.