Kündigungs- & Sperrfristen

Wann endet der Arbeitsvertrag? Gilt für unbefristete Verträge ohne abweichende schriftliche Vereinbarung.

Rechner

Beide Daten eingeben, um das Ende zu berechnen.

Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027). Massgebend ist der Gesetzestext auf Fedlex.

Grenzen des Rechners – bitte lesen

Der Rechner bildet nur die gesetzlichen Regeln für unbefristete Arbeitsverträge ab. Nicht berücksichtigt werden:

  • Abweichende Vereinbarungen: Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag können andere Fristen oder Kündigungstermine vorsehen (Art. 335c Abs. 2 OR).
  • Kündigung während einer Sperrfrist: Eine Kündigung des Arbeitgebers während der Sperrfrist ist nichtig und muss neu ausgesprochen werden. Der Rechner geht davon aus, dass die Kündigung gültig erfolgt ist.
  • Mehrere Krankheiten oder Unfälle: Voneinander unabhängige Ereignisse können je eine eigene Sperrfrist auslösen. Der Rechner zählt die Tage als eine Summe.
  • Wechsel des Dienstjahres: Fällt die Arbeitsunfähigkeit in ein neues Dienstjahr, kann eine längere Sperrfrist gelten. Der Rechner verwendet das Dienstjahr beim Zugang der Kündigung.
  • Weitere Sperrfristen: Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft, Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst sowie Hilfsaktionen im Ausland werden nicht berechnet (Art. 336c Abs. 1 OR).
  • Kündigung durch Arbeitnehmende: Die Sperrfristen schützen nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Zugang der Kündigung: Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich angekommen ist – nicht das Datum des Poststempels. Bei eingeschriebener Post gilt in der Regel der Tag, an dem sie erstmals am Postschalter abgeholt werden kann.

In unklaren Fällen hilft eine Rechtsberatungsstelle, die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband weiter.

Kündigungsfristen (Art. 335c OR)

  • Probezeit: 7 Tage (Art. 335b OR)
  • 1. Dienstjahr: 1 Monat
  • 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab 10. Dienstjahr: 3 Monate

Die Frist endet jeweils auf ein Monatsende. Entscheidend ist, wann die Kündigung bei der anderen Partei eintrifft.

Sperrfristen bei Krankheit/Unfall (Art. 336c OR)

  • 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage
  • ab 6. Dienstjahr: 180 Tage

Kündigt der Arbeitgeber während einer Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig. Wird man während der Kündigungsfrist krank, ruht die Frist und verlängert sich danach bis zum nächsten Monatsende. Weitere Sperrfristen gelten z. B. bei Schwangerschaft und Militärdienst. Der Schutz gilt nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.