Darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen, wenn du lange gefehlt hast? Berechnung nach Art. 329b OR pro Dienstjahr.
Rechner
Gezählt werden echte Kalendermonate (z. B. 15.3.–14.4. = 1 voller Monat).
Ersten und letzten Abwesenheitstag eingeben.
Lernhilfe ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 1. Juli 2026 (nächster Abgleich 1. Januar 2027). Massgebend ist der Gesetzestext auf Fedlex.
Grenzen des Rechners – bitte lesen
- Kürzung ist erlaubt, nicht Pflicht: Der Arbeitgeber «kann» kürzen. Vertrag oder GAV dürfen nur zugunsten der Arbeitnehmenden abweichen (Art. 329b Abs. 4 OR).
- Monate zählen: Bei einem einzelnen Ausfall mit Datum rechnet der Rechner echte Kalendermonate. Bei mehreren Ausfällen werden die Tage addiert und ein Monat mit 30 Tagen gerechnet. Massgebend ist die Abwesenheit im selben Dienstjahr; Ausfälle über zwei Dienstjahre werden nicht aufgeteilt.
- Gemischte Gründe: Verschuldete und unverschuldete Abwesenheiten werden hier nicht kombiniert.
- Mutterschaftsurlaub (14 Wochen nach der Geburt) und weitere Urlaube nach Art. 329f–329l OR dürfen nicht zur Kürzung führen.
- Teilzeit und Rundung: Das Ergebnis ist auf eine Kommastelle gerundet; im Betrieb kann anders gerundet werden.
So funktioniert Art. 329b OR
- Selbstverschuldet: über 1 Monat Abwesenheit → 1/12 pro vollen Monat.
- Unverschuldet: 1. Monat kürzungsfrei, ab dem 2. vollen Monat je 1/12.
- Schwangerschaft: 2 Monate kürzungsfrei, ab dem 3. vollen Monat je 1/12.